Internationales Steuerrecht

 

Wir beraten und betreuen als Steuerberater laufend Privatpersonen und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten und Einkünften.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen, die in Deutschland steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben
  • Beratung und laufende steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochter-Unternehmen haben
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Umsatzsteuererklärung für ausländische Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft haben
  • Umsatzsteuerliche Beratung bei grenzüberschreitendem Waren- und Leistungsverkehr insbesondere, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Aus- und Einfuhrlieferungen und Dreiecksgeschäften
  • Beratung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu Fragen der Einhaltung des arm’s length Prinzips und zu Verrechnungspreis-Gestaltungen
  • Gründungsberatungen für ausländische Unternehmen und Privatleute, die in Deutschland Unternehmen errichten wollen, insbesondere zu Fragen der Rechtsform und zu einzuhaltenden steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften
  • Unterstützung bei Unternehmensgründungen in Deutschland. Hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren, die mit Besonderheiten bei der Gründung durch Ausländer und bei der Errichtung deutscher Tochtergesellschafen ausländischer Unternehmen vertraut sind.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Arbeitsverträgen sowie anderen Verträgen, die im Zuge einer Unternehmensgründung benötigt werden durch unsere Rechtsanwalts-Kooperationspartner
  • Durchführung des Meldewesens nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • Eine Beratung ist auch in Englisch und Russisch möglich
  • Erstellung von monatlichen Reportings für deutsche Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Mutterunternehmen anhand bestehender Konzernvorgaben.